„Über den Ladentisch“. Bedeutet, dass ein Wirkstoff ohne Rezept verkauft werden darf. Siehe auch freiverkäuflich und apothekenpflichtig.
„Über den Ladentisch“. Bedeutet, dass ein Wirkstoff ohne Rezept verkauft werden darf. Siehe auch freiverkäuflich und apothekenpflichtig.