Gemäß § 31a SGB V (5. Sozialgesetzbuch) haben Patienten, die mindestens 3 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnete Medikamente anwenden, seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan (←). Darin werden nicht nur alle ärztlich verordneten Medikamente eingetragen, sondern auch solche, die die Patienten im Rahmen der Selbstmedikation ohne Verschreibung anwenden, sowie Medikamente, die sie nur gelegentlich, etwa bei Bedarf, nehmen. Außerdem muss die Anwendung der Medikamente erläutert werden, d. h. die Dosierung und ob das Medikament nüchtern bzw. vor/zu/nach dem Essen eingenommen werden soll.

Medikationsplan-Beispiel
Abbildung 3.1.1: Prototyp eines mithilfe einer Praxis-EDV erstellten Medikationsplans.

Da ein Medikationsplan nur dann von Nutzen ist, wenn er immer aktuell ist, schreibt das Gesetz auch vor, dass der Plan bei jeder Änderung der Medikation – sei es der Wechsel auf ein anderes Präparat oder eine Dosisänderung – angepasst werden muss. Wenn die Patienten dies wollen, müssen auch die Apotheken, die ein Medikament abgeben, den Medikationsplan aktualisieren. Ab dem 1. Januar 2019 soll der Medikationsplan mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aktuell gehalten werden. Eine mögliche Form des Medikationsplans zeigt Abbildung 3.1.1.

Der Medikationsplan ist ein Ergebnis des im Jahr 2007 vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten „Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimittel-Therapiesicherheit in Deutschland“ (siehe www.ap-amts.de). Ein Merkblatt für Patienten gibt Ratschläge, die nachfolgend gekürzt wiedergegeben sind. Es empfiehlt sich, diese 8 Punkte regelmäßig mit den Patienten durchzuarbeiten.

  1. Führen Sie eine Liste aller Arzneimittel, die Sie derzeit einnehmen, und geben Sie die Dosierung an. Berücksichtigen Sie Arzneimittel, die Sie ohne Rezept gekauft haben.
  2. Legen Sie die Liste bei jedem Arztbesuch vor. Nehmen Sie Ihre aktuelle Liste auch mit, wenn Sie in eine Klinik aufgenommen werden.
  3. Führen Sie die Liste auch mit, wenn Sie in der Apotheke ein Rezept einlösen oder ein rezeptfreies Arzneimittel kaufen.
  4. Beachten Sie alle Hinweise zur Einnahme bzw. Anwendung Ihrer Arzneimittel, z. B. vor, zum oder nach dem Essen.
  5. Achten Sie darauf, ob neue Beschwerden auftreten. Es kann sich um Neben- oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder bestimmten Lebensmitteln handeln.
  6. Beachten Sie, dass neue akute Erkrankungen eine bestehende Dauertherapie beeinträchtigen können. Dies ist z. B. der Fall, wenn die akute Erkrankung es unmöglich macht, ausreichend zu trinken und zu essen.
  7. Arzt und Apotheker sind in vielen Fällen gesetzlich verpflichtet, an Sie ein preisgünstiges Medikament mit dem gleichem Wirkstoff abzugeben. Packung und Aussehen können von Ihrem gewohnten Medi kament abweichen.
  8. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Informationen verstanden haben. Haben Sie keine Bedenken, noch einmal nachzufragen.

Multimedikation

Muss ein Patient 5 oder mehr Medikamente einnehmen, sollte mit allen an der ärztlichen Behandlung Beteiligten und zusammen mit dem Patienten geprüft werden, welche Behandlungsziele Vorrang haben und welche Medikamente gegebenenfalls weggelassen werden können.

Vorsicht vor unbeabsichtigter Dauertherapie

Wenn der Medikationsplan aktualisiert wird, sollte man auch prüfen, ob noch alle darin verzeichneten Medikamente beabsichtigt sind. Es kann nämlich vorkommen, dass Verordnungen nur für einen befristeten Zeitraum geplant sind, aber das Wiederholungsrezept zum Selbstläufer und aus der befristeten eine ungewollte Dauertherapie wird.