Tabletten dürfen nur geteilt werden, wenn sie ausdrücklich dafür geeignet sind. Andernfalls besteht das Risiko, dass sie unwirksam werden (z. B. weil der magensaftresistente Überzug zerstört wird), Schleimhäute schädigen (chemisch und/oder mechanisch) oder zu schnell resorbiert werden (Verlust der Retardwirkung). Tipps für das Teilen von Tabletten ohne Hilfsmittel zeigen die Abbildungen 3.3.1 bis 3.3.3.
Wichtig
Nicht jede Kerbe auf einer Tablette ist eine Bruchrille!
Für das Teilen von Tabletten gelten folgende Regeln:
- Kein Messer verwenden.
- Tablettenteile vor Licht und Feuchtigkeit schützen.
- Tablettenteiler eignen sich nur für runde Tabletten mit Bruchkerbe.
- Tabletten ohne Bruchrille dürfen im Allgemeinen nicht geteilt werden.
Das Wichtigste für die Praxis
- Ab 3 Medikamenten, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, ist ein Medikationsplan zu führen. Er sollte stets aktuell gehalten werden und auch Medikamente erfassen, die die Patienten selbst kaufen (Selbstmedikation). Der Medikationsplan erleichtert den Patienten die korrekte Einnahme ihrer Medikamente. Ferner hilft er, das Risiko von Wechselwirkungen zu erkennen.
- Nicht alle Medikamente eignen sich für die Einsortierung in einen Medikamentendosierer, denn manche Tabletten sind nur im Blister vor Licht und Feuchtigkeit geschützt.
- Nur Tabletten, die ausdrücklich zum Teilen geeignet sind, dürfen zur Anpassung der Dosis halbiert oder geviertelt werden. Vorsicht: Nicht jede Einkerbung auf einer Tablette markiert eine mögliche Stelle zum Teilen – es kann sich um eine Schmuckkerbe handeln.