Ein neu entwickelter Wirkstoff genießt befristeten Patentschutz und wird in dieser Zeit als Originalpräparat (←) bezeichnet. Nach Ablauf des Patentschutzes wird der Wirkstoff zum Generikum (←, allgemein verfügbares Medikament, Mehrzahl: Generika). Er ist dann meistens zu einem deutlich niedrigeren Preis erhältlich.

Für Generika gibt es Qualitätsauflagen, nach denen die Bioäquivalenz (←) geprüft wird. Bioäquivalenz (biologische Gleichwertigkeit) bedeutet nicht nur, dass der Wirkstoff exakt mit dem Original übereinstimmt, sondern auch, dass die jeweilige Zubereitungsform, z. B. eine Tablette, in bestimmten Toleranzen die gleichen Freisetzungseigenschaften hat wie das Original (→ 2.1).

Obwohl Generika nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Bioäquivalenz nachgewiesen ist, gibt es glaubhafte Berichte über unterschiedliche Wirksamkeit, z. B. was die Zeit bis zum Einsetzen einer vom Patienten wahrgenommenen Wirkung betrifft. Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat dies berücksichtigt und eine Liste von Arzneimitteln erstellt, die von der Substitution („Aut idem“) ausgeschlossen sind. Darunter sind z. B. Schilddrüsenhormone. Auch wenn auf dem Rezept kein Kreuz bei „Aut idem“ gesetzt ist, wird so ein Medikament bei der Abgabe in der Apotheke nicht gegen ein günstigeres ausgetauscht.

Bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln (→ 1.2) unterscheidet man nach Ablauf der Patentlaufzeit zwischen Bioidenticals und Biosimilars. Erstere stimmen in Herstellungsprozess und Struktur mit dem Original überein (identisch), Letztere werden nach einem abweichenden Prozess hergestellt und weisen daher nur Ähnlichkeiten auf (similar = ähnlich).

Industriell hergestellte Arzneimittel haben im Allgemeinen einen Handelsnamen (meistens geschützt und mit dem Warenzeichensymbol ® oder ™ versehen) und einen Substanznamen. Der Substanzname ist nicht geschützt, also frei verwendbar. Er wird daher als Freiname bezeichnet. International gebräuchlich ist dafür die Abkürzung INN (←, International Nonproprietary Name).