Freiverkäufliche (←) Arzneimittel, z. B. Vitamine oder einfache Mittel zur Wundbehandlung, unterliegen keinerlei Regeln für den Verkauf. Sie dürfen z. B. auch in Drogeriemärkten angeboten werden.

Apothekenpflichtige (←) Medikamente sind zwar (z. T. in begrenzter Menge und niedriger Dosierung) ohne Rezept erhältlich, dürfen aber nur in Apotheken abgegeben werden, z. B. Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol.

Rezeptpflichtige (←) Arzneimittel erfordern ein ärztliches Rezept. Stärkste Schmerzmittel auf Opioidbasis müssen auf einem Betäubungsmittel(BtM)-Rezept (←) verordnet werden. Die strengen Regeln dafür sind in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV, ←) niedergelegt.