Definition

Die Grenzwerte für den Blutdruck haben sich in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach geändert, auch in jüngster Zeit. Weitgehend einig sind sich die Experten darin, dass ideal ein Wert unter 120 mmHg systolisch und unter 80 mmHg diastolisch ist und über 140 mmHg systolisch und/oder 90 mmHg diastolisch eine Hypertonie vorliegt, die behandelt werden sollte.

Keine Einigkeit besteht darin, wie tief der Blutdruck gesenkt werden soll. Der Ansicht, dass es für alle Patienten genügt, wenn der Blutdruck unter 140/90 mmHg zurückgeht, steht die Forderung nach strengeren (= niedrigeren) Werten gegenüber, wenn die Patienten mehrere Gefäßrisikofaktoren aufweisen, insbesondere Diabetes.

Von isolierter systolischer Hypertonie spricht man, wenn der systolische Wert 140 mmHg und mehr beträgt, der diastolische aber unter 90 mmHg liegt.

Ursachen

Es werden zwei Hauptformen unterschieden:

  • primäre Hypertonie,
  • sekundäre Hypertonie.

Primär bedeutet, dass keine organische Erkrankung als Ursache des Hochdrucks zu finden ist. Diese Hypertonie wird oft auch als essenziell oder idiopathisch bezeichnet. Etwa 90 % aller Hochdruckpatienten haben diese Form.

Sekundär bedeutet, dass sich der Bluthochdruck als Folge einer organischen Erkrankung entwickelt hat. Häufigste Ursache ist eine Nierenerkrankung, z. B. die Einengung einer Nierenarterie. Auch hormonbildende Tumoren oder Medikamente können einen Hochdruck zur Folge haben.

Eine sekundäre Hypertonie kann oft geheilt werden, indem man die auslösende Ursache beseitigt. Nachdem Bluthochdruck festgestellt worden ist, muss daher immer zuerst geprüft werden, ob es sich um eine sekundäre Form handelt. Wird keine Ursache gefunden, ist die Hypertonie primär. Hier muss der Blutdruck durch verschiedene nichtmedikamentöse Ansätze (u. a. Ausdaueraktivität, Abbau von etwaigem Übergewicht, Verringern des Alkoholkonsums, salzverringerte Kost) und – wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen – durch Medikamente (11.1.3) gesenkt werden.

Folgen

Der Grund, warum Bluthochdruck konsequent behandelt werden sollte, sind die schweren Folgeschäden, u. a.: Schlaganfall, koronare Herzerkrankung, Herzmuskelschwäche und Nierenschäden.