Arzneimittel müssen sicher gelagert werden. Im häuslichen Umfeld sind sie immer so aufzubewahren, dass sie nicht in die Hände von Kindern gelangen können. Hat der Patient Medikamente zu Hause, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen, muss eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte zuverlässig ausgeschlossen sein.