Bei Asthma bronchiale wird zwischen einer Dauertherapie (→ 12.2.2.2, auch als Basismedikation oder „Controller“ bezeichnet) und einer Bedarfstherapie (→ 12.2.2.3, z. B. bei Atemnot unter körperlicher Belastung sowie Behandlung im Anfall, „Reliever“) unterschieden.

Asthmamedikamente werden nach Möglichkeit durch Inhalation verabreicht, damit sie schnell und möglichst nur an den Bronchien wirken. Die Wirksamkeit steht und fällt mit der korrekten Inhalationstechnik (→ 4.5). Daher ist regelmäßig zu prüfen, ob die Patienten richtig inhalieren. Steht zu befürchten, dass Patienten mit einem anderem als dem gewohnten Applikationssystem nicht zurechtkommen, empfiehlt es sich, eine Substitution durch den Apotheker auszuschließen und dafür auf dem Rezept ein Kreuz bei „Aut idem“ zu setzen.

Für die Steuerung der Asthmatherapie kann das Ausmaß der Symptomkontrolle dienen. Von einem kontrollierten Asthma spricht man, wenn höchstens 2-mal pro Woche tagsüber Symptome auftreten, keine Einschränkungen bei den Alltagsaktivitäten bestehen, der Patient nachts nicht wegen Symptomen aufwacht, maximal 2-mal pro Woche Bedarfs- oder Notfallmedikamente (→ 12.2.2.2) nötig sind, die PEF-Messungen normale Werte liefern und keine Exazerbationen vorkommen. Andernfalls ist das Asthma nur teilweise kontrolliert oder unkontrolliert und die medikamentöse Behandlung sollte erweitert werden. Bei einem über mehrere Monate kontrollierten Asthma sollte dagegen geprüft werden, ob sich die Behandlung verringern lässt (z. B. durch Senken der Dosis oder einen Auslassversuch). Das gilt vor allem für Kinder und Jugendliche.