Als Parkinsonsyndrom wird das gemeinsame Auftreten folgender 4 Leitsymptome bezeichnet: (1) Rigor (Muskelstarre), (2) Bradykinese (verlangsamte Bewegungen), die zur Akinese (Bewegungslosigkeit) fortschreiten kann, (3) Tremor (Muskelzittern) und (4) posturale Instabilität (unsicherer Stand). Der Gang ist kleinschrittig und die Haltung nach vorne gebeugt. Ferner treten vegetative Symptome auf wie vermehrter Speichelfluss, erhöhte Talgproduktion (Salbengesicht), Blasenfunktionsstörungen sowie depressive Verstimmungen und verlangsamtes Denken bis hin zur Demenz. Einzelne Symptome können vor allem zu Beginn schwach ausgeprägt sein oder fehlen.

Charakteristisch ist der Untergang von Neuronen, die den Neurotransmitter (→ 14) Dopamin verwenden. Sie werden als dopaminerge Neuronen bezeichnet. Sterben diese Nervenzellen ohne erkennbare Ursache („idiopathisch“) ab, handelt es sich um Morbus Parkinson, der in etwa drei Viertel aller Fälle von Parkinsonsyndrom zugrunde liegt. Die Erkrankung macht sich erst bemerkbar, wenn bereits mehr als die Hälfte aller dopaminergen Neuronen abgestorben sind.

Auch bestimmte Medikamente (u. a. Neuroleptika) können ein Parkinsonsyndrom auslösen. Nach dem Absetzen bildet es sich im Allgemeinen zurück. Ein bleibendes Parkinsonsyndrom kann durch bestimmte Drogen verursacht werden.

Die Abnahme von Dopamin hat ein relatives Überwiegen der Botenstoffe Acetylcholin sowie (in geringerem Ausmaß) Glutamat und Gamma-Aminobuttersäure (GABA) zur Folge. Die medikamentöse Behandlung hat daher das Ziel, das dopaminerge System anzuregen und/oder die cholinerge sowie die glutamaterge Aktivität zu dämpfen.

Parkinsonkranke haben ein mehrfach erhöhtes Risiko für Melanome. Daher ist auf verdächtige Veränderungen zu achten.