Allgemein unterscheidet man bei einem Arzneimittel die beabsichtigte(n) Hauptwirkung(en) von den nicht beabsichtigten Nebenwirkungen. Nebenwirkungen werden oft auch als unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAWs ←) bezeichnet. Sie bilden sich im Allgemeinen zurück, nachdem das auslösende Medikament abgesetzt worden ist. Verursacht ein Medikament einen irreversiblen (= dauerhaften) Schaden, spricht man von einer Arzneimittelkrankheit. Beispiele sind Taubheit nach Streptomycin oder bleibende Dyskinesien durch Neuroleptika.